Rede „Ärztliche Versorgung im ländlichen Raum“ von Petra Mül-ler-Klepper, Staatssekretärin im Hessischen Sozialministerium, beim CDU-Treff im Ringgau in Datterode am 21. Januar 2012
Der ländliche Raum ist starken Veränderungen ausgesetzt. Hier – und dies gilt besonders für den Werra-Meißner-Kreis - wird der demogra-phische Wandel bereits stärker spürbar als in den Großstädten. Der Wegzug gerade junger Menschen, der steigende Anteil älterer Men-schen an der Bevölkerung und die Veränderung der regionalen Wirt-schaftsstruktur erfordern von uns allen mutige Schritte, damit der ländliche Raum zukunftsfähig bleibt. Viele Regionen stehen vor der Aufgabe, eine selbstragende wirtschaftliche Entwicklung und eine ausreichende Infrastruktur aufrecht zu erhalten.
Ich danke Ihnen, dass Sie sich im Werra-Meißner-Kreis mit großem Engagement dieser Aufgabe stellen und bereits konkrete Maßnahmen auf den Weg gebracht haben. Das Nahversorgungszentrum „Markt-wert“, das ich heute besucht habe, ist hier ein herausragendes Beispiel. Sie leisten mit diesen Initiativen Pionierarbeit, deren Erkenntnisse und Erfahrungen von anderen hessischen Regionen genutzt werden können.
Zentrales, ja oftmals im wahrsten Sinne lebenswichtiges Element der Infrastruktur ist die ambulante medizinische Versorgung. Denn die Gesundheit ist zwar nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts. Diese Schopenhauersche Lebensweisheit, die ich zugegebenermaßen in jungen Jahren belächelt habe, hat einen hohen Wahrheitsgehalt, was mit zunehmendem Alter mitunter schmerzhaft bewusst wird. Gesund-heit ist ein unersetzliches, ist das höchste Gut. Gesundheit ist keine Ware und gesundheitliche Versorgung keine Dienstleistung im her-kömmlichen Sinne.
Deshalb müssen alle notwendigen Anstrengungen unternommen wer-den, damit dies auch in der Zukunft bei sich ändernden Rahmenbedin-gungen angesichts der demographischen Entwicklung uneingeschränkt in die Tat umgesetzt werden kann. Unser gemeinsames Ziel muss die bestmögliche Gesundheit aller sein. Damit stellen sich die entscheidenden Fragen: Wie erhalten wir eine qualitativ hochwertige, wohnortnahe ambulante vertragsärztliche Versorgung? Wie müssen die Rahmenbedingungen aussehen, damit die vertragsärztliche, insbe-sondere die hausärztliche Tätigkeit wieder attraktiv wird?
Die Menschen in unserem Land werden immer älter – dank des medi-zinischen Fortschritts. Das ist gut so und ein Geschenk Gottes, für das wir dankbar sind. Unsere Gesellschaft schrumpft. Diese Entwicklung betrifft alle Lebensbereiche. Für das Gesundheitswesen hat sie aller-dings besonders dramatische Auswirkungen. Ein im jetzigen System absehbarer Rückgang der Einnahmen trifft auf einen steigenden Aus-gabenbedarf: So schrumpft die Generation im erwerbsfähigen Alter, die im bestehenden Umlageverfahren die Hauptfinanzierungslast tragen muss.
Begleiterscheinungen dieser Entwicklung sind eine Veränderung der Krankheitsbilder und eine Zunahme der chronischen Erkrankungen. Daraus ergibt sich ein wachsender Bedarf an Gesundheitsdienstleis-tungen, der zu steigenden Kosten führt, was zudem durch den medizi-nisch-technischen Fortschritt verstärkt wird. Dieser Entwicklung muss nicht nur mit angemessenen und ggf. neuen Therapiemöglichkeiten, sondern auch mit neuen Strukturen und Methoden Rechnung getragen werden, damit die Menschen gut versorgt werden.
Auch in Hessen ist die Gruppe der 65-Jährigen und Älteren stark an-gestiegen (1990-2006: +31,4 %). Sie wird auch in den kommenden Jahren kontinuierlich weiter zunehmen. Für das Jahr 2020 wird prog-nostiziert, dass bereits 29,8 % der Einwohner Hessens 60 Jahre und älter sein werden; 2030 werden es 35,8 % sein. Doch nicht nur der Anteil älterer Menschen, sondern auch ihre absolute Zahl nimmt zu. Diese Entwicklung wird regional unterschiedlich stark ausgeprägt sein.
Im Regierungsbezirk Kassel wird die Anzahl der 65-Jährigen und Älteren im Zeitraum von 2006 bis 2030 mit 80.300 Personen oder 30,4 % hessenweit am geringsten wachsen. Im Regierungsbezirk Gießen wird diese Personengruppe um 86.700 Personen oder 42,5 % zu-nehmen. Das größte Wachstum wird aber der Regierungsbezirk Dar-mstadt mit einem Zuwachs in dieser Altersgruppe von 308.300 Perso-nen oder 43,7 % erwarten können .
Bereits heute weist der Werra-Meißner-Kreis hessenweit mit 45,5 Jah-ren das höchste Durchschnittsalter auf. Entsprechend überdurch-schnittlich ist auch der Anteil älterer Patienten. Dies hat entsprechende Auswirkungen auf den Bedarf an medizinischen und pflegerischen Leistungen. Denn erfahrungsgemäß sind die über 65-jährigen Personen die Patientengruppe mit den höchsten Kontaktzahlen in der haus-ärztlichen Versorgung.
Hinzu kommt, dass der hausärztliche sowie pflegerische Betreuungs-bedarf von chronisch Kranken auch von deren persönlichen Umfeld abhängt. Sich mindernde Unterstützungsmöglichkeiten innerhalb des Familienverbandes, ablesbar an der steigenden Anzahl von Single-Haushalten, werden die Erwartungen an die ärztliche Primärversorgung sowie an die pflegerische Versorgung erhöhen.
In heute schon dünn besiedelten und wirtschaftsschwachen Regionen Hessens werden durch den anhaltenden Wegzug der erwerbstätigen Bevölkerung sowie den dadurch bedingten steigenden Anteil der ver-bleibenden älteren Bevölkerung die Anforderungen an die ärztliche Primärversorgung und die pflegerische Versorgung besonders steigen. Bis 2020 werden im Vergleich zum Jahr 2000 nach vorliegenden Schätzungen die Zahl der Menschen mit chronischen Erkrankungen (wie Diabetes mellitus, kardiovaskuläre Erkrankungen) zwischen 16 und 40 % steigen . Bezogen auf 100.000 Einwohnerinnen und Ein-wohner wird sich für diese Krankheitsgruppe der Prozentsatz um 30 bis 50 % erhöhen. Besonders dramatisch wird die Entwicklung bei der Demenz eintreten. Hier werden Steigerungsraten bei den Erkrankungen von über 50 % im genannten Zeitraum in Fortschreibung der bis-herigen Entwicklung prognostiziert . Ähnliche Steigerungsraten wer-den bei der Pflegebedürftigkeit erwartet.
Auch wenn eine genaue Prognose nicht zuletzt aufgrund der nicht ab-sehbaren Fort¬schritte in der Medizin mit hohen Unsicherheiten behaftet ist, kann aufgrund der demografisch nachvollziehbaren Morbidi-tätsentwicklung und der daraus abgeleiteten zusätzlichen Belastungen der Primärversorgung insgesamt von einer um mindestens 20 % er-höhten Arbeitslast für die Primärversorgung, allen voran für die haus-ärztliche Versorgung, im Jahre 2020 ausgegangen werden. Es gilt, die Versorgung all dieser Menschen zu sichern — insbesondere dann, wenn sie das Alter erreichen, in dem viele von ihnen erkranken. Hier besteht Handlungsbedarf.
In vielen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern wird mir immer wieder von Problemen bei der ärztlichen Versorgung berichtet, wie z.B. lange Wartezeiten in einzelnen Praxen oder schlechte Erreichbarkeit von Fachärzten. Frage ich hierzu Landräte und Bürgermeister be-stätigen sie mir, dass die Vertragsarztsitze in ihrer Region oft ungleich verteilt sind. In der Regel konzentrieren sich die Praxen in der Kreis-stadt. In den ländlichen Regionen entstehen zunehmend Probleme, freiwerdende Arztsitze wieder zu besetzen.
Frage ich hierzu die Kassenärztliche Vereinigung und die Kranken-kassen, die die Verantwortung für die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung tragen, bestehen keine Versorgungsprobleme. Vielmehr haben wir nach dem von der Bundesebene vorgegebenen Berech-nungsmuster landesweit sogar Überversorgung, also zu viel Ärzte.
Und die Statistiken bestätigen dies: Im Jahr 2009 gab es in Deutschland rund 140.000 ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte. Im Vergleich zum Jahr 1993 ist die Zahl um rund 24 % gewachsen. Ähnlich stellt sich die Situation im stationären Bereich dar. Hier waren 1993 noch rund 120.000 Ärztinnen und Ärzte beschäftigt, 2009 ist deren Anzahl um 27 % auf fast 160.000 angewachsen. Dementsprechend haben wir in fast allen hessischen Planungsbereichen und bei fast allen Arztgruppen statistisch gesehen Überversorgung.
Hier besteht eine Diskrepanz in der Wahrnehmung der Verhältnisse. Die vom Bund vorgegebene Bedarfsplanung passt augenscheinlich nicht mehr mit den gelebten Realitäten zusammen. Um dies aufzuklä-ren, haben wir als Landesregierung alle maßgeblich beteiligten Akteure zusammengerufen, um den Problemen auf den Grund zu gehen. Und es zeigt sich - die Problemlagen sind vielschichtig. Die heutige Bedarfsplanung wurde vor rund 20 Jahren eingeführt, um Überversorgung zu bekämpfen. Aspekte wie die sich verändernden Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten aufgrund von Demografie und Morbidität mussten nicht berücksichtigt werden, da nach den Be-rechnungen des Bundes zu viele Ärzte vorhanden waren und noch vorhanden sind. Dementsprechend wurden Vertragsarztsitze bislang nach aus den 1990er Jahren stammenden Verhältniszahlen von Ärzten zu Einwohnern vergeben. Hierbei werden weder die räumliche Vertei-lung der Vertragsarztsitze innerhalb eines Landkreises, noch der Aspekt einer alternden Bevölkerung und die sich daraus ergebende stärkere Beanspruchung von ärztlichen Dienstleistungen berücksichtigt.
Zudem sind die heutigen Planungsbezirke oftmals zu großräumig und wenig zielgenau ausgerichtet. Gerade in Landkreisen mit sowohl städ-tischen als auch ländlichen Strukturen birgt dies Probleme. Es darf nicht sein, dass die Überversorgung einer größeren Kreisstadt oder ei-nes Stadtteils den Versorgungsbedarf des ländlichen Umlandes oder eines anderen Stadtteils statistisch nivelliert. Die Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum haben wenig davon, wenn in einer Stadt ihres Planungsbereichs Überversorgung besteht, sie selbst aber vom eigenen Haushalt aus den benötigten Arzt mit öffentlichen Verkehrs-mitteln nur unter großem Zeitaufwand erreichen können. Im ungüns-tigsten Fall kann eine solche statistisch versteckte Unterversorgung dazu führen, dass Patientinnen und Patienten sich für einen Klinikauf-enthalt entscheiden müssen, obwohl sie bei ausreichender Infrastruktur auch in ambulanter Behandlung angemessen hätten versorgt werden können.
Aus all diesen Gründen ist die Bedarfsplanung völlig veraltet und dringend reformbedürftig. Sie muss zu einer bedarfsgerechten Versor-gungsplanung ausgebaut werden. Auch wenn in Hessen heute in fast allen Planungsbereichen statistisch Überversorgung herrscht, bestehen schon heute lokale Versorgungsbedarfe. Schon heute ist absehbar, dass in manchen ländlichen Regionen Ärztemangel entstehen wird.
Nach den vorliegenden Daten der Kassenärztlichen Vereinigung für den Werra-Meißner-Kreis verteilen sich hier die 77 Hausärzte auf 53 unterschiedliche Adressen. Dabei können unter einer Anschrift mehrere Hausärzte, beispielsweise in einer Berufsausübungsgemeinschaft, tätig sein; auch Abweichungen sind möglich. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Hausarztpraxen im Werra-Meißner-Kreis in der Fläche gut verteilt sind. Auffällig ist, dass die Dichte der Praxen in den Städten Eschwege, Hessisch Lichtenau, Witzenhausen und Bad Sooden-Allendorf höher ist als im übrigen Landkreis.
Bundesweit gibt es inzwischen in mehr als der Hälfte aller Planungs-bereiche freie Hausarztsitze. Im Vergleich dazu ist die Situation in Hessen im Vergleich dazu noch nicht dramatisch, zumindest nicht auf den ersten Blick! Derzeit besteht zwar sowohl in der haus- als auch in der fachärztlichen Versorgung in Hessen statistisch noch eine landes-weite Überversorgung. Bis zum Jahr 2020 droht aber ein Rückgang bei der Zahl der Hausärztinnen und Hausärzte infolge steigender Abgangs- und stagnierender Zugangszahlen bei zunehmendem Versor-gungsbedarf einer alternden Bevölkerung. Insbesondere im ländlichen Raum drohen dann massive Engpässe.
Es kommen zwei Problemstränge zusammen: der zunehmende Ver-sorgungsbedarf einer alternden Bevölkerung und eine sich abzeich-nende Überalterung der niedergelassenen Ärzte. Waren im Jahr 2000 noch 60 % der hessischen Ärztinnen und Ärzte unter 49 Jahre, waren dies im Jahr 2009 nur noch fast 52 %. Wir haben bei der Wiederbeset-zung von Arztsitzen in der hausärztlichen Versorgung eine negative Bilanz. Im Jahr 2010 sind in Hessen 125 Hausärzte ausgeschieden – demgegenüber wurden nur 97 Hausärztinnen und Hausärzte neu zuge-lassen. Der Anteil des Nachwuchses an der Gesamtgruppe der Ärztin-nen und Ärzte nimmt rapide ab. Im Gegenzug wächst die Gruppe der Ärztinnen und Ärzte, die kurz vor der Praxisaufgabe aus Altersgründen steht. Als Hessische Landesregierung sehen wir es als unsere Aufgabe an, dieser drohenden Unterversorgung entgegenzuwirken.
Unterstellt, Hausärzte würden ihre Praxis mit 65 Jahren aufgeben, liegt der Wiederbesetzungsbedarf im Jahre 2025 landesweit bei knapp 67 % aller Hausarztpraxen. Dies bedeutet: In den nächsten Jahren suchen über zwei Drittel der Hausärzte Nachfolger.
Wie sieht die Situation im Werra-Meißner-Kreis aus? Knapp 42 Pro-zent der hier tätigen Hausärzte sind zwischen 50 und 59 Jahre alt, gut 28 Prozent sind 60 Jahre und älter. Rechnet man diese beiden Alters-gruppen zusammen, so ergibt sich auch hier die Entwicklung, dass über zwei Drittel der Ärzte in absehbarer Zeit ausscheiden werden. Wenn die Hausärzte ihre Praxis mit 65 Jahren abgeben, liegt der Wiederbesetzungsbedarf im Jahr 2025 bei 71,4 Prozent und damit über dem hessenweiten Wert. Es wird in jedem Fall spätestens im Jahr 2025 einen erheblichen Bedarf an Hausärzten im Werra-Meißner-Kreis geben.
Auch wenn die Altersgrenze von 68 Jahren für die Vertragsärzteschaft kürzlich abgeschafft worden ist - das faktische Renteneintrittsalter der Ärzte in Deutschland beträgt 63 Jahre. Bezogen darauf lässt sich schon heute feststellen, dass wir zeitnah für bessere Rahmenbedingungen für die Niederlassung von jungen Medizinerinnen und Medizinern insbesondere in ländlichen Räumen sorgen müssen, damit keine Versorgungslücken entstehen.
Denn gerade in ländlichen Regionen spitzt sich die Situation schon heute zu: Viele junge Medizinerinnen und Medizinern scheuen das Landleben, sehen in der Stadt mehr Möglichkeit für ihre Lebenspartner, einen Job zu bekommen, und für ihre Kinder, eine bessere schulische Ausbildung zu erhalten. Der höhere Anteil an Privatpatienten und das bessere kulturelle Angebot in der Stadt mögen ebenfalls eine Rolle spielen. Auch bei einer anderen Entwicklung liegt Hessen im Bundestrend: die Medizin wird weiblich. In der jüngeren Generation stellen Ärztinnen bereits über die Hälfte der Mitglieder der Landesärztekammer: Über 50 % der 35- bis 39-Jährigen sind Frauen. Bei den unter 34-Jährigen haben Ärztinnen sogar einen Anteil von fast 60 %. Der hohe Frauen-anteil und das sich verändernde Verständnis junger Ärzte zur Verein-barkeit von Familie und Beruf haben nachhaltige Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt im Gesundheitswesen mit sich gebracht: Junge Ärz-tinnen und Ärzte arbeiten zunehmend in Teilzeit. Dies ist aus fami-lienpolitischer Sicht sehr zu begrüßen. Es bedeutet aber auch, dass pro junger ärztlicher Nachwuchskraft weniger Arbeitszeit zur Verfügung steht – und dies bei einer älter werdenden Gesellschaft mit zunehmen-der Nachfrage nach ärztlichen Leistungen.
Diese Trends stellen große Herausforderungen für das Gesundheits-wesen im ländlichen Raum dar. Es besteht jedoch keinerlei Anlass zur Resignation. Im Gegenteil: Wir haben wir noch alle Möglichkeiten, einem potentiellen Ärztemangel zu begegnen. Wir müssen voraus-schauend gegensteuern. „Den Wind kann man nicht verbieten, aber man kann Mühlen bauen“, sagt ein holländisches Sprichwort. Ein Pa-tentrezept gibt es bisher nicht. Aber viele Ansatzmöglichkeiten und Bausteine, aus denen ein Gesamtkonzept erstellt werden muss.
Entscheidend ist eine grundlegende Reform der Bedarfsplanung, die der Versorgungsrealität der Menschen vor Ort in ausreichendem Maße Rechnung trägt. Sie ist dringend notwendig. Auf der einen Seite reicht es nicht aus, Arztsitze ausschließlich nach der Anzahl der Menschen in einem bestimmten Gebiet zu verteilen. Vielmehr muss man differenzierter die Bevölkerungsstrukturen analysieren, um daraus sich verändernde Anforderungen an das Gesundheitssystem frühzeitig zu erkennen. Nicht die Köpfe, sondern die Bedarfe der Patienten müssen in den Mittelpunkt der Bedarfsplanung gestellt werden.
Auf der anderen Seite muss stärker als bisher das tatsächliche Versor-gungsangebot analysiert und berücksichtigt werden. Wenn ein Arzt einen Vertragsarztsitz beantragt, aber nur 75 % seiner Zeit arbeiten möchte, dann darf dieser Vertragsarztsitz nicht zu 100 % in die Be-darfsplanung einfließen. Dies führt zu einem verzerrten Bild. Aus die-sem Grund besteht zum Beispiel im Bereich der ärztlichen Psychothe-rapeuten das bekannte Problem, dass trotz enormer Wartezeiten der Patienten keine Neuzulassungen ausgesprochen werden dürfen, da landesweit rein statistisch Überversorgung besteht.
Deshalb muss künftig bei der Zulassung eine stärkere Differenzierung nach dem tatsächlichen Versorgungsangebot vorgenommen werden. Eine stärkere Differenzierung als die heutige Voll- und Teilzulassung zu 50 % muss etabliert werden, um die Versorgungssituation in der Region realistisch abbilden zu können. Auch müssen die ambulanten Leistungen von ermächtigten Ärzten in Krankenhäusern, Rehabilitati-onskliniken und Pflegeeinrichtungen angemessen berücksichtigt wer-den. Mehr Transparenz und eine stärkere sektorenübergreifende Zu-sammenarbeit werden helfen, eine bedarfsgerechte medizinische Ver-sorgung gerade in den ländlichen Räumen Hessens sicherzustellen.
Neue Anforderungen an das Gesundheitswesen erfordern neue Leis-tungsstrukturen. Die Arbeitsteilung zwischen ärztlicher Basisversor-gung und fachärztlichem Spezialistentum muss stärker als heute mit-einander verbunden werden. Neue Kooperationsformen und sektoren-übergreifendes Arbeiten helfen, bestehende Strukturen vor Ort be-darfsgerecht weiterzuentwickeln. Wenn der niedergelassene, speziali-sierte Facharzt in einer Region schlecht erreichbar ist und damit eine Unterversorgung droht, sollte es alternativ möglich sein, den speziali-sierten Facharzt in z.B. einem nahegelegenen Krankenhaus zur Si-cherstellung der ambulanten Versorgung mit einzubeziehen. Im Sinne einer ganzheitlichen Behandlung sollte zudem das Krankenhaus stärker als heute die ambulante Nachsorge seiner Patienten übernehmen. Auf diese Weise wären Kontinuität und Verantwortung in der Betreuung sichergestellt. Behandlungsbrüche würden vermieden.
Die Landesregierung ist initiativ geworden und hat sowohl auf Bundes-, als auch auf Landesebene wichtige Schritte für eine sektoren-übergreifende Betrachtung der Versorgungssituation in der Region un-ternommen. Auf der Bundesebene hat sich Hessen im letzten Jahr als Vorsitzland in der Gesundheitsministerkonferenz erfolgreich für eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen eingesetzt. Unser Ziel war und ist, den Verantwortlichen in der Region mehr Gestal-tungsraum zu geben. Wenn es innerhalb eines Planungsbereichs be-sondere lokale Versorgungsbedarfe gibt, müssen Ärzte und Kranken-kassen das Recht erhalten, gemeinsam von den bundeseinheitlichen Vorgaben zugunsten einer besseren und gerechteren Versorgung der Menschen abweichen zu können.
In den Gesprächen mit dem Bundesgesundheitsminister und den Gesundheitsministern der Länder über ein GKV-Versorgungsgesetz konnten wir Einigkeit herstellen, dass die Bedarfsplanung flexibler gestaltet werden muss. Zu diesem Zweck entfällt die starre räumliche Bindung der Planungsbereiche an den Grenzen von Stadt- und Land-kreisen. Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält die Option, die Pla-nungsbereiche deutlicher als bisher nach Facharztgruppen zu differen-zieren. Daneben soll der Gemeinsame Bundesausschuss verpflichtet werden, eine generelle Öffnungsklausel in den Bedarfsplanungs-Richtlinien vorzusehen, wonach der Landesausschuss von Ärzten und Krankenkassen zur Abdeckung regionaler Versorgungsbedarfe von den Bedarfsplanungs-Richtlinien abweichen und ggf. eigene Pla-nungsbereiche festlegen kann.
Dies ist ein erster wichtiger Schritt zur Stärkung der regionalen Ver-antwortung. Das reicht aber noch lange nicht aus. Aus Berlin heraus kann man nicht beurteilen, ob beispielsweise im Werra-Meißner-Kreis eine Versorgungslücke entstanden ist. Das können nur die Verant-wortlichen im Land. Dazu gehört auch, dass die Länder im Rahmen ihrer Verantwortung für die Daseinsvorsorge als Partner der Selbst-verwaltung sowohl im Gemeinsamen Bundesausschuss als auch in den Landesausschüssen mit am Tisch sitzen und über die bedarfsgerechte Versorgung mitbestimmen. Was im Bereich der Krankenhausplanung selbstverständlich ist, muss für die ambulante ärztliche Versorgung ebenfalls gelten.
Auf der Landesebene haben wir alle maßgeblichen Akteure im Gesundheitswesen sowie die kommunalen Spitzenverbände zu einem intensiven Dialog zur Weiterentwicklung der gesundheitlichen Ver-sorgungsstrukturen insbesondre im ländlichen Raum eingeladen. Das Ergebnis ist der Hessische Pakt zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung. Mit dieser Vereinbarung auf Landesebene werden die Maßnahmen der beteiligten Akteure gebündelt und durch neue Fördermaßnahmen in-tensiviert. Bei der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten soll zukünf-tig die Allgemeinmedizin gestärkt werden. Bezüglich der Zulassung zum Medizinstudium ist eine Überprüfung der Auswahlkriterien und des Auswahlverfahrens notwendig. In einem ersten Schritt soll das Verhältnis der Abiturnote zugunsten anderer Kriterien wie beispiels-weise einschlägigen Berufsausbildungen oder der Ableistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres überprüft werden. Es ist zudem eine Re-form der Approbationsordnung für Ärzte für notwendig, um Medizin-studierende vermehrt für eine Tätigkeit in der hausärztlichen Versor-gung zu motivieren. Ferner soll der ambulante Versorgungsbereich stärker als bisher in die ärztliche Ausbildung einbezogen werden, damit dem Vorrang einer ambulanten vor stationären medizinischen Versorgung auch in der Lehre Rechnung getragen werden kann. Da-rüber hinaus möchten wir den angehenden Medizinerinnen und Medi-zinern ermöglichen, ihr Praktisches Jahr über die jeweilige Universi-tätsklinik und den ihr zugeordneten Lehrkrankenhäusern hinaus in möglichst vielen geeigneten Krankenhäusern und Praxen zu absolvie-ren.
Ferner haben KV Hessen, Landesärztekammer Hessen, Hessische Krankenhausgesellschaft und die Johann Wolfgang von Goethe-Universität Frankfurt vereinbart, dass bei der Kassenärztlichen Verei-nigung eine Koordinierungsstelle und bei den Universitäten Frankfurt und Marburg jeweils ein „Kompetenzzentrum Allgemeinmedizin“ eingerichtet werden. Das Land Hessen fördert den Aufbau der beiden Kompetenzzentren mit jährlich insgesamt 150.000 Euro. Zur besseren Koordinierung sämtlicher Förder- und Unterstützungsmaßnahmen für Hausärztinnen und Hausärzte wird das Land Hessen zudem eine eigene Internetseite zur Verfügung stellen.
Neben der Aus- und Weiterbildung ist es uns ein besonderes Anliegen, Maßnahmen zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in Gebieten mit regionalem Versorgungsbedarf zu ergreifen. Bislang fördert das Land Hessen die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten landesweit über das Förderprogramm „Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen“. Da bei diesem Programm jedoch nicht nach regionalen Versorgungsbedarfen differenziert werden kann, haben sich das Land Hessen, die Kassenärztliche Vereinigung Hessen und die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in Hessen auf eine ergänzende gemeinsame Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten geeinigt. Alle drei Beteiligten verpflichten sich jeweils, hierfür in den Jahren 2012 bis 2014 jährlich 200.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus diesen drei Parteien, legt die Voraussetzungen zur Förderung fest – unabhän-gig von der Feststellung einer Unterversorgung durch den Landesaus-schuss der Ärzte und Krankenkassen. Insbesondere die Größe der Gemeinde, in der die Niederlassung erfolgen soll, die Dauer der Nach-folgersuche der Praxisinhaberin oder des Praxisinhabers und der Va-kanz des Vertragsarztsitzes, das Maß der (drohenden) Beeinträchtigung der vertragsärztlichen Versorgung sowie die Bereitschaft der an-tragstellenden Ärztinnen und Ärzte, sich für mehrere Jahre am Sitz der geförderten Praxis niederzulassen, sind hierbei zu berücksichtigen. Der Förderbetrag pro Praxis beträgt bis zu 50.000 Euro.
Als weitere Maßnahme legt der Pakt fest, drei Modellprojekte zur De-legation von ärztlichen Leistungen zu erproben und zu evaluieren. Hierbei werden verschiedene Modelle zur Übertragung von ärztlichen Leistungen auf nichtärztliche Gesundheitsberufe untersucht. Die De-legation an nichtärztliche Gesundheitsberufe hat als Ziel, die Haus-arztpraxis als zentralen Ort der Versorgung zu stärken und den Haus-arzt bei den steigenden Anforderungen durch den demografischen Wandel und die Zunahme bei der Betreuung von chronisch Kranken zu unterstützen. Mit Hilfe der Modellprojekte sollen neue, fundierte Kenntnisse zur Lösung etwaiger Strukturprobleme in den ländlichen Regionen Hessens erworben werden. Für die wissenschaftliche Be-gleitung der Projekte stellt das Land Hessen bis zu 50.000 Euro zur Verfügung.
An einem solchen Modellversuch hat das Ärztebündnis Werra-Meißner-Kreis e.V. sein Interesse bekundet. Es verfügt über entspre-chende Erfahrungen, da es 2007 bis 2009 die „Mobile Praxisassisten-tin“ erprobt hat, wobei Hausbesuche bei Patienten mit Diabetes oder Asthma auf nicht-ärztliches Personal delegiert wurden. Solch neuen Organisations- und Versorgungskonzepte werden und müssen an Be-deutung gewinnen. Eine verstärkte Delegation von Aufgaben an nicht-ärztliche Fachkräfte könnte dazu beitragen, die Arbeitsüberlastung der Ärztinnen und Ärzte abzubauen. Beispielsweise bei der Versorgung chronischer Wunden, bei der Behandlung von Inkontinenz oder bei der Sturzprävention könnten nicht-ärztliche Fachkräfte in enger Ko-operation mit Hausärzten Versorgungsaufgaben übernehmen. Abge-schlossene Modellvorhaben in den neuen Bundesländern haben ge-zeigt, dass dies nicht nur die Ärztinnen und Ärzte entlasten, sondern auch die Betreuungsqualität und die Zufriedenheit der Patienten deut-lich verbessern kann.
Die Stärkung des Ehrenamtes bei unterstützenden Leistungen zur me-dizinischen Versorgung liegt mir ebenfalls am Herzen. Pendel- und Begleitdienste helfen, den Zugang zur medizinischen Versorgung zu erleichtern bzw. diese für immobile Patientinnen und Patienten sicher-zustellen. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden hat sich das Land Hessen daher darauf verständigt, diese meist ehrenamtlich tätigen Dienste zu unterstützen, damit die Lebensqualität und die selbstbestimmte Mobilität von Seniorinnen und Senioren verbessert wird. Das Land Hessen wird deshalb Qualifizierungsmaßnahmen für Personen anbieten, die einen Mobilitätsdienst gründen und aufbauen wollen. Zudem wird das Land einen Leitfaden zur Gründung und Etablierung einer ehrenamtlichen Mobilitätsinitiative erstellen.
Als zusätzliche Hilfestellung bieten die Kommunen an, in Abstimmung mit der Ärzteschaft die Mobilitätsdienste bei der Terminvergabe und der Einteilung der verfügbaren Fahrer zu unterstützen. Diese Ab-stimmung ist sinnvoll, da sie sowohl den Erfordernissen der Patientin-nen und Patienten Rechnung trägt als auch dem Interesse der Ärztinnen und Ärzte dient. Nicht zuletzt vermeidet die Inanspruchnahme von Mobilitätsdiensten zeitintensive Hausbesuche, wodurch die frei-gewordenen Kapazitäten wiederum der Betreuung der Patientinnen und Patienten zu Gute kommen. All diese Maßnahmen sollen der regionalen Ebene als Hilfe bei der Erörterung künftiger Strukturveränderungen dienen. Auch auf der kommunalen Ebene muss die gesundheitspolitische Diskussion breiter angelegt werden. Bei der Frage von neuen Kooperationsformen oder bei der Vergabe von Arztsitzen sind nicht ausschließlich gesundheits-politische Fragen zu klären, sondern auch infrastrukturelle Rahmen-bedingungen. Hierzu gehören Aspekte der Anbindung einer Arztpraxis an den öffentlichen Personennahverkehr oder die Bereitstelllung von Pendel- und Begleitdiensten für in der Mobilität eingeschränkte Patientinnen und Patienten. Diese Fragen können Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung nicht alleine lösen. Ich begrüße es deshalb, wenn sich die Landkreise und kreisfreien Städte als Partner von Ärzten und Krankenkassen verstehen und mit ihnen gemeinsam die Weiterentwicklung der medizinischen Versor-gungsstrukturen erörtern. Denn die Herausforderungen sind groß. Sie werden nur gemeistert werden können, wenn wir alle zusammen an gemeinsam getragenen Lösungen arbeiten.
Aus diesem Grund hat die Landesregierung mit dem vor einem Jahr in Kraft getretenen Hessischen Krankenhausgesetz die Gründung von regionalen Gesundheitskonferenzen beschlossen. Als Teilnehmerkreis dieser Gremien sind bewusst nicht nur die maßgeblichen Akteure des Gesundheitswesens bestimmt, sondern auch die Kommunen und die Patientenvertretungen. Nur mit allen gemeinsam können die komple-xen Fragestellungen, die sich aus dem demografischen Wandel ergeben, beantwortet und auch künftig bedarfsgerechte und effiziente Ver-sorgungsstrukturen erhalten werden. Auf der Ebene der regionalen Gesundheitskonferenzen kann sektorenübergreifend und über die en-gen Grenzen eines Landkreises hinweg gestaltet, hier können die bes-ten, bedarfsgerechtesten Lösungen gefunden werden.
Im Werra-Meißner-Kreis wurde bereits ein entsprechender Masterplan erstellt, der auch die gesundheitliche Versorgung in den ländlichen Regionen umfasst. Der Vogelsbergkreis, der Landkreis Hersfeld-Rotenburg sowie die Region „SPESSARTregional“ mit dem östlichen Teil des Main-Kinzig-Kreises haben sich erfolgreich für das Aktions-programm regionale Daseinsvorsorge des Bundes beworben. Ich hoffe, dass diese Landkreise Vorbilder für ganz Hessen werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Problemlagen bei der medizi-nischen Versorgung sind vielschichtig. Einfache Lösungen wird es daher nicht geben. Die Anforderungen an das Gesundheitswesen wer-den sich regional sehr unterschiedlich verändern. Soll das Gesund-heitswesen den regionalen Versorgungsbedarfen Rechnung tragen, müssen die Verantwortlichen in der Region mehr Entscheidungsspiel-räume erhalten. Hierfür geben das neue GKV-Versorgungsstrukturgesetz und der Hessische Pakt zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung den regionalen Akteuren neue, inte-ressante Instrumente an die Hand.
Das Ziel muss sein, an einer flächendeckenden und bedarfsgerechten medizinischen Versorgung für Hessen festzuhalten. Angesichts der beschriebenen Problemlagen ist dies für alle eine große Herausforde-rung. Es bedarf daher grundsätzlich einer Abkehr von der heutigen Systematik der Bedarfsplanung hin zu einer auf den Patienten bezoge-nen Versorgungsplanung. Es sind Strukturreformen notwendig, um bestehende und künftige Versorgungsprobleme zu lösen und unnötige Kosten zu vermeiden. Dazu gehört für mich im Besonderen, vorhan-dene Effizienzreserven an der Sektorengrenze von ambulanter und sta-tionärer Versorgung zu heben und Fehlsteuerungen zu vermeiden. Erst eine solche Reform der medizinischen Versorgung in Deutschland er-gänzt die zurückliegende Finanzierungsreform in der gesetzlichen Krankenversicherung zu einem Gesamtkonzept. Dies ist dringend notwendig, damit wir auch morgen noch eine möglichst wohnortnahe Versorgung auf hohem Niveau sicherstellen können.
Allen Beteiligten sollte klar sein: Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung ist eine Herausforderung, die man nur gemeinschaftlich bewältigen kann. Und wir werden nur dann zu umsetzbaren Lösungen kommen, wenn die beteiligten Akteure nicht in ihren hergebrachten Rollenmustern verharren, sondern gemeinsam neue Wege gehen. Es sind innovative Versorgungskonzepte und Kooperationen gefragt. Mit Mitteln von Gestern gibt es kein Morgen. Die vielfältigen Aktivitäten in den Regionen Hessens und das hohe Engagement der maßgeblichen Akteure sowohl auf Landesebene als auch auf regionaler Ebene stimmen mich zuversichtlich, dass wir die Herausforderungen insbesondere für die ländlichen Regionen gemeinsam meistern werden.