13.11.2011 - Gemeinde/ Stadt
Themengebiet: Energie
Städte und Gemeinden wichtige Partner bei der Energiewende
Landau, Schmagold und Stein für Öffnung des § 121 Hessische Gemeindeordnung
„Was zunächst langweilig weil juristisch klingt“, sagt der CDU-Landtagsabgeordneter Dirk Landau, „spielt für den Erfolg bei der Energiewende weg von der Kernenergie hin zu den erneuerbaren Energien eine bedeutende Rolle.“ Der Paragraf 121 regelt die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen innerhalb sehr enger Grenzen. „Da es aber die Überzeugung der Experten und der Politik ist, daß das künftige Energiesystem zum großen Teil dezentral vor Ort funktioniert, muss den Kommunen die rechtliche Möglichkeit eröffnet werden, in der Energieerzeugung investieren zu können“, macht der CDU-Landratskandidat Magnus Schmagold deutlich. Denn nur unter Beteiligung der kommunalen Seite ließen sich die Bevölkerung in der benötigten Weise mitnehmen und Konflikte vermeiden, fährt Schmagold fort und erhält Zustimmung von Landau. „Wenn Unternehmen mit Firmensitz in Frankfurt, München oder im Ausland zum Zuge kommen, fließen alle Gelder zu den auswärtigen Firmenzentralen; uns bliebe allein der Anblick der Energieanlagen“, betont CDU-Kreischef Landau. Michael Stein, der neue CDU-Chef von Sontra, fordert beim Blick auf die bestehenden Windkraftanlagen in Sontra-Berneburg, dass der ländliche Raum Einnahmen aus erneuerbaren Energien gut gebrauchen könne. Aufgrund der hohen Abschreibungen sei allerdings vom externen Betreiber bisher nicht einmal 1 Euro Gewerbesteuer gezahlt worden. „Eine Betätigung der Kommunen im regenerativen Energiebereich trägt zur Wertschöpfung in der Region bei“, so Stein weiter. Für Schmagold stehen dabei Modelle der Bürgerbeteiligung wie beispielsweise Energiegenossenschaften im Vordergrund, da auf diesem Wege die Akzeptanz der Menschen für neue Energieanlagen und deren Infrastruktur am ehesten zu erreichen sei. Landau, Schmagold und Stein blicken hoffnungsvoll auf den Hessischen Energiegipfel, der demnächst sein Beratungsergebnis vorstellen wird. „Die gegenwärtige Rechtslage stellt allein wegen des vorgeschriebenen, äußerst komplexen Markterkundungsverfahren ein Investitionshindernis für die Kommunen dar.“ Alle Drei fordern: „Der § 121 HGO muss für eine klar umrissene Energiewirtschaft der Kommunen gelockert werden!“